Gesunde Unternehmen Challenge 2026 -Datenschutz und Teilnahmebedingungen
Gesunde Unternehmen - Challenge 2026
- Datenschutzauskunft
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten
- Vorname
- Nachname
- Emailadresse
- Unternehmenszugehörigkeit
- Schrittzahl
- Zielerreichung
Diese Einwilligung kann jederzeit und ohne die Angaben von Gründen widerrufen werden. Zum Zwecke des Widerrufs der Einwilligung wird eine E-Mail mit dem Inhalt des Wunsches auf Widerruf der Einwilligung an dataprotection@teamfit.eu gesendet.
Die personenbezogenen Daten werden nach Ablauf der Challenge gelöscht.
Mit dem Absenden des Formulars erklärst du dich mit der Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten durch Teamfit und die hkk für die Zwecke der Durchführung der Challenge einverstanden.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten findest du unten.
A. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Wir erheben deinen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Teilnahme an der Challenge und der dazugehörigen Preisverleihung.
Die Teilnahme an der Challenge ist freiwillig.
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten ist deine Einwilligung, Art. 6, Abs. 1 , S. 1 lit. a) DSGVO.
B. Verantwortliche
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die
Teamfit GmbH
Lena–Christ–Straße 50
82152 Planegg
Deutschland
Kontakt zum Datenschutzbeauftragten: dataprotection@teamfit.eu
und
hkk
Datenschutzbeauftragter
Martinistraße 26
28195 Bremen
Kontakt zum Datenschutzbeauftragten: datenschutzbeauftragter@hkk.de
C. Löschung
Wir löschen deine personenbezogenen Daten nach Ablauf der Challenge.
D. Datenweitergabe
Zum Zwecke der Durchführung und Preisverleihung der Challenge werden deine personenbezogenen Daten innerhalb von der hkk und an den App Dienstleister Teamfit weitergegeben.
E. Betroffenenrechte
Rechte der betroffenen Personen
Ihnen stehen als Betroffene nach der DSGVO verschiedene Rechte zu, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 21 DSGVO ergeben:
- Widerspruchsrecht: Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
- Widerrufsrecht bei Einwilligungen: Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.
- Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
- Recht auf Berichtigung: Sie haben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.
- Recht auf Löschung und Einschränkung der Verarbeitung: Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben das Recht, zu verlangen, dass Sie betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.
- Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, Sie betreffende Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder deren Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu fordern.
- Beschwerde bei Aufsichtsbehörde: Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, haben Sie ferner das Recht, bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde, insbesondere einer Aufsichtsbehörde im Mitgliedstaat, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten, der Aufsichtsbehörde Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes, eine Beschwerde einzulegen, wenn Sie der Ansicht sei sollten, dass die Verarbeitung der Ihre Person betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Die Rechte der Betroffenen gegenüber der hkk können mit einer Nachricht an folgende E-Mailadresse geltend gemacht werden: datenschutzbeauftragter@hkk.de
Die Nutzung der Teamfit-App erfordert die Einwilligung in die Verarbeitung der in dieser Datenschutzerklärung dargestellten personenbezogenen Daten. Sofern diese Einwilligung widerrufen wird, kann die App nicht weiter genutzt und die Nutzerdaten sowie das Nutzerkonto müssen unwiderruflich gelöscht werden.
Teilnahmebedingungen „Gesunde Unternehmen – Challenge 2026“ für Unternehmen und Beschäftigte
Präambel:
Die Aktion „Gesunde Unternehmen – Challenge 2026“ verknüpft das moderne Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) im Unternehmen mit der individuellen Gesundheit jeder und jedes einzelnen Beschäftigten in einem Wettbewerb. Arbeitgebende und Arbeitnehmende engagieren sich gemeinsam. Gerade in der heutigen Zeit sind die Themen Gesundheit, Gesundheitsförderung der Beschäftigten und Betriebliches Gesundheitsmanagement umso wichtiger. Bei der Aktion sammeln Unternehmen und Beschäftigte gemeinsam Punkte: Unternehmen erhalten diese für ihr Engagement im Betrieblichen Gesundheitsmanagement. Beschäftigte absolvieren eine virtuelle Laufstrecke und können kleine Online-Aktionen nutzen. Die drei aktivsten Unternehmen gewinnen Preisgelder für ihr Betriebliches Gesundheitsmanagement. Kleinstunternehmen werden gesondert berücksichtigt. Die Aktion fördert das Engagement für die Gesundheitsförderung sowohl der Arbeitgebenden als auch der Arbeitnehmenden in einem Gesamtergebnis mit Wettbewerbscharakter. Dieses würdigen die Projektpartnerinnen und Projektpartner
sowie die hkk Krankenkasse zum Abschluss mit einer feierlichen, digitalen Preisverleihung für die teilnehmenden Unternehmen und Ehrung der Gewinnerinnen und Gewinner.
Allgemeines:
1. Veranstalterin der Aktion „Gesunde Unternehmen – Challenge 2026“ ist die hkk Krankenkasse. Es handelt sich um ein strategisches Projekt mit folgenden Partnerinnen und Partnern: Landesbetriebssportverband Bremen e. V. (LBSV), Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V., Landesvereinigung für Gesundheit Bremen e. V. und Metropolregion Nordwest. Zur Umsetzung des Wettbewerbs hat die hkk Krankenkasse als Projektpartner die
Teamfit GmbH beauftragt.
2. Die Aktion läuft vom 16. März 2026 bis 23. Juni 2026.
3. Im Rahmen des Wettbewerbs werden sowohl Geldpreise als auch Sachpreise ausgelobt. Prämiert werden die ersten drei Unternehmen (mit mindestens zehn Beschäftigten) nach Punkten. Kleinstunternehmen werden in einer gesonderten Kategorie ausgezeichnet. Unter allen Beschäftigten, die das Ziel des virtuellen Laufes erreicht haben, werden je Unternehmen drei Sachpreise verlost. Die Geldpreise für die Unternehmen sind zweckgebunden für das Betriebliche Gesundheitsmanagement (nach § 20 b SGB V) aufzuwenden.
4. Zur Teilnahme berechtigt sind Unternehmen und öffentliche Verwaltungen jeder Größe, die in Deutschland ansässig sind und dort mindestens eine Mitarbeiterin
oder einen Mitarbeiter beschäftigen. Alle Beschäftigten, die bei einem der angemeldeten Unternehmen angestellt sind, sind für die Aktion zugelassen.
5. Das Unternehmen soll den Beschäftigten im Rahmen der Aktion alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen und eine unterstützende Funktion zur Gesundheitsförderung einnehmen.
6. Dem Unternehmen wird mit der Teilnahmeerklärung ein ernsthaftes Interesse am Betrieblichen Gesundheitsmanagement unterstellt.
7. An der Aktion dürfen der Veranstalter, die beteiligten Projektpartnerinnen und Partner, die Teamfit GmbH und der hkk-Kooperationspartner LVM Versicherung zwar
teilnehmen, sie sind aber von möglichen Gewinnen ausgeschlossen, ebenso deren Beschäftigte von den Einzelgewinnen. Gesetzliche Krankenkassen sowie Anbietende von virtuellen Challenges sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Anmeldung und Teilnahme
8. Für die Aktion „Gesunde Unternehmen – Challenge 2026“ ist vor Beginn des Aktionszeitraumes eine verbindliche Online-Anmeldung des Unternehmens an die hkk Krankenkasse abzugeben. Die Registrierung soll bis zum 15. März 2026 erfolgen, spätere Anmeldungen können jedoch auch berücksichtigt werden. Die Anmeldung erfolgt online auf der Website gesunde-unternehmen-challenge.de. Die Challenge 2026 findet online statt. Das Unternehmen erhält ein Poster mit Link und QR-Code, um Beschäftigte einzuladen. Interessierte Beschäftigte können sich darüber für die Teilnahme registrieren. Eine Teilnahme mit Papier-Aktivitätskalendern ist nicht möglich.
Beschäftigte absolvieren in 100 Tagen eine virtuelle Laufstrecke von Bremen zur Zugspitze. Dabei werden im Alltag oder beim Sport Schritte per eigenem Tracker oder
Smartphone gezählt und so die Strecke abgelaufen. Unternehmen können den Beschäftigten auf eigene Kosten mechanische Schrittzähler zur Verfügung stellen. Die hkk Krankenkasse begleitet die Unternehmen bzw. deren
BGM-Ansprechpersonen während des Aktionszeitraumes mit Hinweisen und BGM-bezogenen Veranstaltungen. Während des Aktionszeitraumes werden begleitende Materialien an die Betriebe für die Beschäftigten versendet.
9. Jedes Unternehmen tritt entsprechend der Anmeldung für sich an. Es ist kein Zusammenschluss zulässig. Es dürfen nur angestellte Beschäftigte des Unternehmens teilnehmen. Es kann das gesamte Unternehmen zur Challenge angemeldet werden oder ggf. auch nur ein Teil, z. B. Standort oder Regionalverband. Dies ist bei der Anmeldung hinsichtlich der Mitarbeitendenanzahl zu berücksichtigen und beim Firmennamen auszuweisen. Ein Unternehmen kann nicht mit Mehrfachanmeldungen, z. B. für einzelne Standorte, an den Start gehen. Jedes Unternehmen kann nur eine Anmeldung vornehmen. Sollten rechtlich selbstständige Unternehmen einer Gruppe oder eines Konzerns teilnehmen, ist dies gegenüber der hkk zu benennen. Zudem kann das zweckgebundene Preisgeld im Fall einer Platzierung nur einmalig für die Gruppe oder den Konzern geltend gemacht werden.
Punktesammlung/Auswertung/Gewinne:
10. Punkte werden auf zwei Ebenen gesammelt – auf Unternehmens- und Mitarbeitendenebene. Unternehmen erhalten für verhältnisorientierte Angebote Punkte. Beschäftigte tragen durch den Zieleinlauf im Rahmen des Laufwettbewerbes zum Erhalt von Punkten bei. Es kann nur ein Unternehmen (mit mindestens zehn Beschäftigten) gewinnen, das auf beiden Ebenen (Arbeitgebende und Arbeitnehmende) Punkte gesammelt hat, bis zum Ende des Aktionszeitraumes aktiv war sowie Ergebnisse eingereicht hat. Die Dokumentation erfolgt für Unternehmen ausschließlich mithilfe einer Bewertungsmatrix. Diese wird den Unternehmen via Link zu Beginn der Challenge zur Verfügung gestellt. Zudem kann die Ansprechperson des Unternehmens sich als Teilnehmerin oder Teilnehmer registrieren, um eine Übersicht über die Anzahl der Teams zu erhalten, den aktuellen Stand der Zieleinläuferinnen und Zieleinläufer sowie die durchschnittliche Schrittanzahl je Team einzusehen. Jede und jeder Beschäftigte hat einen eigenen Login und registriert sich selbst; absolviert die Laufstrecke und beteiligt sich an Online-Aktionen, die teilweise in der Arbeitszeit
angesiedelt sind, womit sich das Unternehmen mit der Anmeldung einverstanden erklärt. Ein Vergleich der Unternehmen im Hinblick auf die Zielerreichung der Belegschaft ist mit der ins Ziel eingelaufenen nicht möglich, sodass die Spannung – in welchem Unternehmen prozentual die meisten Beschäftigten das Ziel erreicht haben – bis zum Schluss bestehen bleibt. Die hkk Krankenkasse errechnet die Quoten nach dem Wettbewerb und fügt sie den eingereichten Arbeitgeberstrukturmerkmalen hinzu.
11. Berechnungen: Es gibt in der Challenge einen maximalen Zielerreichungsgrad von 200 % – dieser splittet sich in 100 % bei den Beschäftigten und 100 % bei den BGMStrukturen des Arbeitgebenden auf. 100 % bei den Beschäftigten werden erreicht, wenn alle Beschäftigten eines Unternehmens teilnehmen und alle
das Ziel des virtuellen Laufes erreichen. Das Ziel kann nur einmal erreicht werden. Dies gilt auch, wenn Beschäftigte die doppelte Strecke, z.B. auf der Bonuskarte, zurückgelegt haben. Alle Schrittanzahl-Eintragungen von Mitarbeitenden müssen bis zum 26. Juni 2026, 23:59 Uhr abgeschlossen sein. Sämtliche Angaben müssen wahrheitsgemäß gemacht werden. 100 % bei den Arbeitgebermerkmalen werden erreicht, wenn alle Merkmale erfüllt bzw. in Teilen neu aufgebaut wurden. Die Summe ergibt das Gesamtergebnis. 12. Beschäftigte tragen zum Gesamtergebnis bei, indem sie das Ziel des virtuellen Laufes binnen 100 Tagen erreichen. Um die Strecke in 100 Tagen zu absolvieren, sind
täglich 8.000 Schritte notwendig. Die Schrittanzahl wird einerseits durch tatsächlich erbrachte tägliche Schritte erlangt, die in der Teamfit-App oder -Webversion eingetragen werden. Andererseits können Schritte durch Sportaktivitäten, Entspannung sowie digitalen Bonusaktivitäten, die im Rahmen der Challenge von der hkk Krankenkasse angeboten werden, gesammelt werden. Diese Aktivitäten werden über die Teamfit Plattform auf Basis ihres metabolischen Äquivalents in Schritte umgewandelt und können zur Anrechnung von den Mitarbeitenden direkt in der Teamfit-App erfasst werden. Je nach Aktivität erfolgt die Erfassung durch die direkte Nutzung bestehender App-Angebote zu Bodyweight-Training, Yoga und Meditationen, der Verwendung des integrierten optional aktivierbaren GPS-Tracking oder über eine manuelle Erfassung. Eine automatische Übertragung der Schrittanzahl über digitale Endgeräte (Smartphone, Smartwatch, Fitnesstracker) ist nach individueller Zustimmung ebenfalls möglich (siehe Punkt 21 und 22). Folgende Sportaktivitäten können in Schritte umgerechnet werden: Achtsamkeit, Aerobics, Akrobatik, American
Football, anderes Training, Angeln, Atemübungen, BMX, Badminton, Balanceboard, Ballett, Barre, Baseball, Basketball, Bauchtanz, Beach Tennis, Billard, Bogenschießen,
Bouldern, Bowling, Boxen, Brazilian Jiu-Jitsu, Calisthenics, Cardio Training, Cheerleading, Cricket, Cross Training, Curling, Darts, EMS, Einrad, Eishockey, Eislaufen, Ellipsentraining, Ergometer, Fechten, Floorball, Frisbee, funktionelles Training, Fußball, Gartenarbeit, Gehen/ Wandern, Gleitschirmfliegen, Golf, HIIT, Handball, Handradfahren, Hausarbeit, Hockey, Hula Hoop, Inline Hockey, Inline-Skaten, Jonglieren, Kajak/ Kanu, Kettleball Training, Kickboxen, Kitesurfen, Klettern, Krafttraining, Lacrosse, Langhantel, Laufband, Laufen, Leichtathletik, Meditation, Nordic Walking, Padel-Tennis, Parkour, Pilates, Pole Sports, Powerplate, Qigong, Racquetball, Radfahren, Radfahren (E-Bike), Radfahren (Mountain Bike), Radfahren (Rennrad), Reiten, Reitsport, Ringen, Rodeln, Rollski, Rollstuhlfahren, Rudermaschine, Rudern, Rugby, Schneeschuhwandern, Schnorcheln, Schritte, Schwimmen, Segeln, Seilspringen, Skateboarden, Skifahren, Skilanglauf, Skitouring, Slackline, Snowboarden, Softball, Spazieren gehen, Spinning, Squash, Stand-Up-Paddeling, Stepper, Stretching, Surfen, Tabata, Tae Bo, Tai Chi, Tanzen, Tauschen, Tennis, Tischtennis, Trampolin springen, Turnen, Ultimate Frisbee, Volleyball Beach, Volleyball Halle, Wakeboarding, Walking, Wandern, Wasserball, Wassergymnastik, Wasserski, Windsurfen, Yoga, Zumba.
Für Sonderaktionen der hkk Krankenkasse, die im Wettbewerb angeboten werden, können bei einer Teilnahme (z. B. eine Kollegin oder einen Kollegen auf einen digitalen Kaffee einladen) Bonusschritte über einen Link in der jeweiligen Sonderaktion eingetragen werden. Eine manuelle Eintragung ist nicht möglich sowie auch kein
Nachweis der Aktivitäten erfolgen muss. Als Messgeräte können Smartphones, Tracker, Smartwatches oder manuelle Schrittzähler individuell genutzt werden.Die hkk
übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder gesundheitliche Schäden, die durch die Teilnahme entstehen. Teilnehmende Beschäftigte gehen eigenverantwortlich mit ihrer Gesundheit um. Die Challenge ist präventiv ausgerichtet und richtet sich an gesunde Personen. Sollten Einschränkungen oder Vorerkrankungen bestehen,
ist vor der Teilnahme ärztlicher Rat einzuholen bzw. eine Abstimmung mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt vorzunehmen.
13. Unternehmen können je 40 Punkte für neu aufgebaute Angebote wie Gesundheitsförderungsworkshops, Firmenfitness oder Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) erhalten. Jeweils 20 Punkte werden für vorhandene BGM-Maßnahmen und -Strukturen angerechnet, entsprechend den Vorgaben der Bewertungsmatrix. Als neu aufgebaut gelten Angebote, die es zuvor noch nicht gab und die innerhalb der letzten zwölf Monate vollständig aufgebaut wurden (Stichtag: 23. Juni 2026). Maximal 40 Punkte können für die Teilnahme an bis zu vier Fortbildungen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement für die BGM-Ansprechperson innerhalb der letzten zwölf Monate (pro Fortbildung 10 Punkte) angerechnet werden. 40 Punkte können für ein anderweitiges Strukturmerkmal eingetragen werden. Ein anderweitiges Strukturmerkmal ist ein Konzept zur Gesundheitsförderung der Beschäftigten im Sinne der Verhaltensprävention, ein besonderer Prozess oder ein Instrument, um die gesundheitsförderlichen Rahmenbedingungen bei der Arbeit zu unterstützen. Für einen zusätzlichen Anreiz zur gemeinsamen Teilnahme bzw. Bewegung kommen Punkte für die durchschnittliche Schrittanzahl der Belegschaft pro Tag in Bezug auf den gesamten Challenge-Zeitraum hinzu. Diese Punkte werden am Ende der Challenge eingetragen. Das Unternehmen erhält 40 Punkte, wenn die durchschnittliche Schrittanzahl der Belegschaft bei 20.000 liegt. Bei einer durchschnittlichen Schrittanzahl von 15.000 erhält das Unternehmen 30 Punkte. 20 Punkte gibt es bei einer durchschnittlichen Schrittanzahl von 10.000 und 10 Punkte für durchschnittlich 7.500 Schritte der Belegschaft am Ende der Challenge. In Summe können für Arbeitgeberstrukturmerkmale maximal 600 Punkte erreicht werden. Doppelanrechnungen von inhaltlichen Komponenten sind nicht zulässig (z. B. Führungskräfteworkshops als „gesunde Führung“ und als „partizipative, strukturelle Maßnahme“). Die Auswertung der beiden Ebenen findet ausschließlich durch die hkk Krankenkasse statt, indem die Ergebnisse aus dem Gehwettbewerb (Arbeitnehmerebene) und der BGM-Strukturmerkmale zusammengetragen werden. Die Arbeitgeberstrukturmerkmale (Bewertungsmatrix) des Unternehmens müssen bis zum 26. Juni 2026 um 23:59 Uhr über den Link eingetragen werden. Alle Angaben müssen wahrheitsgemäß gemacht werden. Das Unternehmen erklärt sich mit einer stichprobenartigen Überprüfung (in der Regel telefonisch oder per E-Mail) durch die hkk Krankenkasse einverstanden. Das aktivste Unternehmen nach Prozentpunkten
gewinnt die Aktion „Gesunde Unternehmen – Challenge 2026“, gefolgt vom zweiten und dritten Unternehmen. Kleinstunternehmen (1–9 Beschäftigte) werden im Gesamtergebnis gesondert berücksichtigt. 14. Die Gewinne für Unternehmen
1. Platz: 10.000 € (zweckgebunden nach § 20 b SGB V)
2. Platz: 5.000 € (zweckgebunden nach § 20 b SGB V)
3. Platz: 2.500 € (zweckgebunden nach § 20 b SGB V)
Der Gewinn für Kleinstunternehmen (1–9 Beschäftigte) ist: 1.000 € (zweckgebunden nach § 20 b SGB V)
15. Die Gewinne für Beschäftigte
Unter den Teilnehmenden eines jeden Unternehmens – die das Ziel in 100 Tagen erreicht haben – werden drei
Sachpreise verlost. Die Ziehung erfolgt im Vorfeld der Preisverleihung im September 2026 durch die hkk Krankenkasse. Die Information zu den Gewinnerinnen und
Gewinnern erhalten die Unternehmensansprechpartner während der Preisverleihung.
16. Die Bekanntgabe der aktivsten Unternehmen sowie der Gewinnenden findet bei der digitalen Preisverleihung im Oktober 2026 statt.
17. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
18. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
19. Unternehmen können maximal in drei aufeinanderfolgenden Jahren auf den ersten drei Plätzen platziert werden, um die Motivation anderer Unternehmen und Teilnehmenden zu erhalten. Ab dem vierten Jahr dürfen die Unternehmen weiterhin teilnehmen. Ab diesem Teilnahmejahr erhalten sie einen anerkennenden Ehrenpreis, sind aber von den Preisgeldern ausgeschlossen. Dies gilt für drei Jahre.
Datenschutz/Datenflüsse/Datenverwendung/Veröffentlichung
20. Für Beschäftigte:
Die Website gesunde-unternehmen-challenge.de und die Teamfit Plattform zur Durchführung der Challenge werden von der Teamfit GmbH betrieben. Das Projekt wird
im Auftrag der hkk Krankenkasse von der Teamfit GmbH umgesetzt. Jeder teilnehmende Beschäftigte stimmt im Registrierungsprozess der Teamfit GmbH zu, dass er mit Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten entsprechend diesen Teilnahmebedingungen während des Aktionszeitraums (März 2026 bis zur Preisverleihung im Oktober 2026) durch die Teamfit GmbH und die hkk Krankenkasse einverstanden ist. Für die Datensicherheit und den Datenschutz ist die Teamfit GmbH verantwortlich. Jeder Beschäftigte ist verpflichtet, sich mit gültiger E-Mail-Adresse zu registrieren, um im Falle eines Gewinns von der hkk Krankenkasse kontaktiert
werden zu können. Zudem sind der Vor- und Nachname und ein Benutzername (dieser wird öffentlich im Teambereich angezeigt) einzutragen. Der Vor- und Nachname
werden nicht öffentlich angezeigt (siehe Punkt 31). Die Datenschutzbestimmungen werden über Teamfit GmbH als Datenerhebungsstelle gewährleistet. Darüber hinaus
willigen die Teilnehmenden ein, dass die Teamfit GmbH ihre Daten zur Auswertung des Unternehmensergebnisses der Challenge und zur Verlosung eines möglichen Gewinns an die hkk Krankenkasse übermittelt. Die Teamfit GmbH leitet die Daten (Vor- und Nachname, Unternehmen, E-Mail-Adresse, Schrittanzahl, Zielerreichung, Einwilligungen [Opt-in]) mittels verschlüsselter Dateien per E-Mail an die hkk Krankenkasse weiter. Eine andere Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Verlosung unter allen Teilnehmenden, die das Ziel erreicht haben, nimmt die hkk Krankenkasse vor.
21. App: Die Teamfit GmbH bietet neben der Website eine kostenlose App für die Nutzung des Wettbewerbs an: die
Teamfit-App. Für die Datensicherheit und den Datenschutz ist die Teamfit GmbH verantwortlich. Die Nutzung ist für Teilnehmende optional.
22. Datenverknüpfung: Eine automatische Übertragung der Schrittanzahl über digitale Endgeräte (Smartphone, Smartwatch, Fitnesstracker) wird über die Teamfit-App angeboten. Teilnehmende haben die Möglichkeit, mit der Teamfit-App den Wettbewerb zu verfolgen und ihre Schrittanzahl wie auch Aktivitäten übertragen zu lassen.
Eine Datenübertragung erfolgt nur, wenn Teilnehmende diese aktiv anstoßen und in der App die notwendigen Berechtigungen erteilen. Die Teamfit-App liest nur für
tägliche Schritte die Schrittanzahl und das zugehörige Datum aus. Für sportliche Aktivitäten werden – je nach Drittanbietenden und Typ der Aktivität – die Aktivitätsbezeichnung, Datum- und Uhrzeit, Distanz und Höhenmeter sowie die Dauer übertragen.
23. Alle Daten der Challenge werden unwiderruflich nach dem Tag der Preisverleihung bei der Teamfit GmbH gelöscht. Die Teams sowie die Teamfit Nutzer-Accounts
werden nicht automatisch gelöscht, können aber jederzeit durch die Nutzenden direkt über die Teamfit-App gelöscht werden. Die bei der hkk Krankenkasse gespeicherten Daten werden nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vernichtet (sechs Jahre).
24. Die Teamfit GmbH versendet während des Wettbewerbs wöchentliche Zusammenfassungen der Aktivität per E-Mail. Zudem werden über die App Benachrichtigungen zum Wettbewerb und Aktivitäten anderer Teammitglieder ausgespielt. Beides kann durch die Nutzenden direkt in der App deaktiviert werden.
25. Im Falle eines Gewinns erhalten die Teilnehmenden diesen über die unternehmensinterne Ansprechperson von der hkk Krankenkasse. Damit wird der Erhalt des Klarnamens (Vor- und Nachname) unternehmensintern der BGM-Ansprechperson bekannt.
26. Des Weiteren stimmen die Teilnehmenden mit ihrer Registrierung einer Kontaktaufnahme für eine Evaluation der Aktion „Gesunde Unternehmen – Challenge 2026“ seitens der hkk Krankenkasse zu. Eine anderweitige Kontaktaufnahme außerhalb des Projektes ist ausgeschlossen.
27. Für Unternehmen:
Die Website gesunde-unternehmen-challenge.de und das Online-Tool der Challenge werden von der Teamfit GmbH betrieben. Für die Datensicherheit und den Datenschutz ist die Teamfit GmbH verantwortlich. Jedes teilnehmende Unternehmen stimmt im Registrierungsprozess auf gesunde-unternehmen-challenge.de zu, dass es mit Speicherung und Verarbeitung der Firmendaten und der Mitarbeitendenanzahl während des Zeitraums (März 2026 bis zur Preisverleihung im Oktober 2026) durch die Teamfit GmbH einverstanden ist. Die Datenschutzbestimmungen regelt die Teamfit GmbH als Datenerhebungsstelle. Die Teamfit GmbH leitet nach der Anmeldung des Unternehmens auf gesunde-unternehmen-challenge.de die Daten der Anmeldung (Unternehmensname, Anschrift, Mitarbeitendenanzahl, Ansprechperson, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Unternehmensansprechperson) an die hkk Krankenkasse weiter. Die Anmeldung wird per E-Mail von der Teamfit GmbH bestätigt. Die hkk Krankenkasse speichert und verwendet die E-MailAdresse und Telefonnummer der Ansprechperson nur zur Kontaktaufnahme im Rahmen der Aktion „Gesunde Unternehmen – Challenge 2026“, um beispielsweise Ankündigungen vorzunehmen, Fragen zu klären oder Informationsmaterialien per E-Mail zuzusenden. Ferner werden dem Unternehmen im Rahmen der Challenge Materialien zur Verfügung gestellt, wofür die Anschrift des Unternehmens verwendet wird. Darüber hinaus wird mit der Teilnahme eingewilligt, dass die Teamfit GmbH die Ergebnisse der teilnehmenden Beschäftigten des Unternehmens am Ende der Challenge an die hkk Krankenkasse weiterleitet, wobei jeder teilnehmende Beschäftigte im Registrierungsprozess diesem Vorgehen zugestimmt hat. Die Teamfit GmbH leitet die
Ergebnisse (Gesamtergebnis [Rang Unternehmen bezüglich durchschnittlicher Schrittanzahl der Beschäftigten], Teilnehmende im Ziel, Einzeldaten der Beschäftigten:
Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Schrittanzahl, Zielerreichung, Einwilligungen [Opt-in]) mittels verschlüsselter Dateien per E-Mail an die hkk Krankenkasse weiter. Des Weiteren wird die Teilnehmendenzahl übermittelt. Eine andere Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
28. Die Bewertung der Strukturmerkmale von Arbeitgebenden erfolgt während des Challenge-Zeitraumes seitens des Unternehmens über einen separaten Link. Dieser Link wird dem Unternehmen von der Teamfit GmbH zugesendet. Die letzte Bewertung muss bis zum 26. Juni 2026 um 23:59 Uhr erfolgen. Die eingetragenen Bewertungen werden von der Teamfit GmbH in verschlüsselter Form an die hkk Krankenkasse versendet. Die hkk Krankenkasse darf das Unternehmen zur Verifizierung der angegebenen BGM-Strukturpunkte (Bewertungsmatrix) kontaktieren. Die Kontaktaufnahme dient ausschließlich der Überprüfung eines möglichen Gewinns und findet stichprobenartig im August 2026, in der Regel telefonisch, statt.
29. Löschung: Alle Daten der Challenge werden unwiderruflich nach dem Tag der Preisverleihung bei der Teamfit GmbH gelöscht. Die Teams, sowie die Teamfit-Accounts der Teilnehmenden werden nicht automatisch gelöscht, können aber jederzeit durch die Nutzenden selbst direkt über die Teamfit-App gelöscht werden. Die bei der hkk
Krankenkasse gespeicherten Daten werden nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vernichtet (sechs Jahre).
30. Veröffentlichung: Das Unternehmen stimmt mit der Anmeldung der Veröffentlichung seines Namens, seiner Ansprechperson und im Falle eines Gewinns ggf. eines
Preisträgerfotos durch die hkk Krankenkasse zu. Die Veröffentlichung erfolgt im Rahmen einer Presseerklärung der hkk Krankenkasse und auf der Website der hkk Krankenkasse. Namensveröffentlichung: Das Unternehmen erklärt sich mit der Anmeldung einverstanden, dass der Unternehmensname und -standort von der hkk Krankenkasse veröffentlicht werden darf und somit die Teilnahme an der Aktion „Gesunde Unternehmen – Challenge 2026“ bekannt wird.
Vergleichsmöglichkeiten online
31. Für Beschäftigte und Unternehmen
Auf der Teamfit-Plattform werden für Vergleichsmöglichkeiten im Wettbewerb auf der Ebene der Beschäftigten sowohl Unternehmensnamen und Ränge öffentlich
im Wettbewerb dargestellt (unternehmensübergreifend) als auch Namen und Ränge der Teams (unternehmensintern) aufgeführt, und zwar wie folgt: Mit der Teamfit-Plattform haben die Beschäftigten und BGM-Ansprechpersonen aller Unternehmen die Möglichkeit, Einsicht zu nehmen, a) unter dem Reiter „Challenge“ auf welchem Rang sich das Unternehmen bezüglich der durchschnittlichen Schrittanzahl der Belegschaft befindet und wie viele Beschäftigte das Ziel erreicht haben, b) ebenfalls unter dem Reiter „Challenge“, welchen Rang das Team im eigenen Unternehmen einnimmt und c) unter dem Reiter „Team, welchen Rang die einzelne Person im jeweiligen Team erreicht hat. In der Liste a) „Unternehmens-Rangliste“ werden die Unternehmensnamen, die durchschnittliche Schrittanzahl der Belegschaft und die Anzahl der Personen im Ziel in Bezug auf den gesamten Challenge-Zeitraum dargestellt. Vor- und Nachnamen (bzw. Benutzernamen) von Beschäftigten werden nicht angezeigt. In der Liste b) „Team Rangliste“ wird dargestellt, welchen Rang das Team im jeweiligen Unternehmen einnimmt. Zudem wird die durchschnittliche Schrittanzahl je Teammitglied angezeigt. Einzelne Teammitglieder können jedoch nicht betrachtet werden sowie auch die Anzahl der Teammitglieder nicht ersichtlich ist. Der Durchschnittswert errechnet sich aus der Gesamtanzahl der Schritte im Team geteilt durch die Anzahl der Teammitglieder. „Team-Ranglisten“ anderer Unternehmen
können nicht eingesehen werden. In der dritten Liste c) „Top Teammitglieder“ werden die einzelnen Teammitglieder nach Rang aufgeführt. Es werden die (Benutzer-)
Namen der Teammitglieder, die durchschnittliche Schrittanzahl wie auch die Anzahl der Aktivitäten aufgeführt. Diese Liste ist nur für Teammitglieder im eigenen Team
ersichtlich.
Abmeldung
32. Für Unternehmen:
Sofern Unternehmen während des Aktionszeitraumes nicht mehr teilnehmen möchten, können sie sich bei der Teamfit GmbH oder der hkk Krankenkasse abmelden. Unternehmensabmeldungen, eingehend bei der hkk Krankenkasse, werden für die Löschung im Online-Portal an die Teamfit GmbH weitergegeben. Eingehende Abmeldungen bei der Teamfit GmbH werden an die hkk Krankenkasse zur Kenntnis weitergeleitet.
33. Für Beschäftigte:
Teilnehmende melden sich entweder direkt bei der Teamfit GmbH ab oder über das Online-Portal/App.
34. Die Weitergabe der Logins durch die Teilnehmenden ist nicht zulässig. Jedes Unternehmen sammelt Punkte für sich und jeder Teilnehmende sammelt Schritte für sich.