Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein strukturierter Prozess, der durch deutsches Arbeitsrecht vorgeschrieben ist und darauf abzielt, die Wiedereingliederung von Mitarbeitern zu erleichtern, die aufgrund von Krankheit oder Unfähigkeit für einen längeren Zeitraum abwesend waren. Es basiert auf den Prinzipien der Vertraulichkeit, Freiwilligkeit und Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Vertretern wie dem Betriebsrat. Die Hauptziele des BEM sind die Identifizierung der Gründe für die Abwesenheit des Mitarbeiters, die Entwicklung eines maßgeschneiderten Plans für die Rückkehr zur Arbeit und die Verhinderung zukünftiger Abwesenheiten. Der Prozess umfasst mehrere Schritte, darunter die Identifizierung berechtigter Mitarbeiter, das Versenden schriftlicher Einladungen, die Durchführung von Besprechungen zur Diskussion der Abwesenheiten und zur Formulierung eines Plans sowie die Überwachung der Umsetzung des Plans. BEM bietet zahlreiche Vorteile sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, darunter die Reduzierung von Fehlzeiten, die Steigerung der Produktivität, Kosteneinsparungen und die Stärkung des Arbeitsmoral. Es ist ein unverzichtbares Instrument zur Förderung eines gesunden und produktiven Arbeitsumfelds.

  • Althoff, V., Froebel, S., Klaesberg, S., Tinnefeld, S., & de Wall, D. (2023). BEM von A – Z: ein Praxishandbuch (5. Auflage). Münster: Rieder.
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